Teilnahmebedingungen für Fahrten und Lager

Die Pfadfinderschaft Kaarst im Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder führt für und mit seinen Mitgliedern Fahrten und Lager durch. Sie sind entsprechend der pfadfinderischen Konzeption auf altersgemäße Aktivitäten, Leben in der Gemeinschaft und Erholung ausgerichtet. Die Leitung liegt in den Händen erfahrener Gruppenleiter unseres Verbandes, die sich durch Schulung und ständige Praxis auf diese Aufgabe vorbereiten. Die Mitarbeit der Teilnehmer bei Planung,Vorbereitung und Durchführung der Fahrten und Lager ist notwendig und ausdrücklich erwünscht. Reiseveranstalter sind die „Evangelische Pfadfinderverbände Nordrhein e.V.“.

Teilnehmerkreis

An Fahrten und Lagern der Gruppenarbeit können grundsätzlich nur die Mitglieder der Pfadfindergruppen der Pfadfinderschaft Kaarst teilnehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der GLV.

Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung muss auf dem Originalvordruck bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Sie wird während der Gruppenstunden von den Gruppenleitern entgegengenommen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sie an die auf der Anmeldung genannten Adresse zu senden. Mit der Anmeldung wird der Teilnehmerbeitrag fällig und ist zu entrichten.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist durch Überweisung des Betrags, unter Angabe des Namen des/der Teilnehmers/in und des Lager- oder Fahrtnamens, auf dieses Konto zu leisten:

Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Volksbank Düsseldorf Neuss
DE49 3016 0213 0038 1400 19
GENODED1DNE

Der Teilnehmerbeitrag beläuft sich auf €90,00 und beinhaltet die An- und Abreise, die Verpflegung, die Unterkunft, Material und Nebenkosten (alles außer persönlicher Ausrüstung und Taschengeld.

Rücktritt

Bei Rücktritt behält sich der Veranstalter die Erhebung einer angemessenen Rücktrittsgebühr vor.

Haftung

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistung sowie der sorgfältigen Auswahl, Überwachung
und Schulung der ehrenamtlichen Gruppenleiter. Die Vertragshaftung des Veranstalters ist auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt,

  • soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

  • soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    Ist die Haftung des Leistungsträgers aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beschränkt, so vermindert sich die Haftung des Veranstalters entsprechend. Für Fremdleistungen und damit zusammenhängenden Leistungen, die in der Ausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, haftet der Veranstalter nicht, auch dann, wenn die örtliche Leitung daran teilnimmt. Skilifte gelten auch ohne besondere Kennzeichnung als Fremdleistung. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen, wenn der Schaden durch höhere Gewalt, Streiks oder innere Unruhen verursacht wurde.

  • Versicherungen

    Alle Teilnehmer sind, in begrenzter Höhe, haftpflicht- und unfall versichert, nicht aber gegen Krankheit. Hierfür ist die eigene Krankenkasse zuständig. Auch besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die sich die Teilnehmer untereinander zufügen.

    Lagerregeln

    Es gelten die Regeln, die von der Stammesleitung und Gruppenleiterversammlung beschlossen worden sind. Den Teilnehmern werden diese Regeln bekannt gemacht.

    Abtretung der Bildrechte

    Ich stimme einer Veröffentlichung, der von mir durch die Pfadfinderschaft Kaarst gemachten Aufnahmen im Zeitraum vom 02.06 bis zum 05.06.2017 zu. Ich verzichte auf Honorarzahlungen in jeglicher Form und erhebe keinerlei Ansprüche. Die Namensnennung der abgelichteten Personen steht im Ermessen des Fotografen. Ich gestatte der Pfadfinderschaft Kaarst die Nutzung der Fotos für alle Medien (Print- und Presseerzeugnisse sowie Internet und Film). Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung der Verwendung ist nicht vereinbart. Der Weiterverkauf der Bilder ist nicht zulässig. Die Pfadfinderschaft Kaarst versichert, dass das Bildmaterial nicht für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen oder in rufschädigender Art verwendet wird. 

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