Liebe Ortsleitungen,
in den aktuellen FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung, die sich auf die CoronaSchVO, gültig bis 28.03.2021 bezieht, sind einige Präsenzangebote in der Jugendförderung unter Beachtung von Mindestabstand, Alltagsmaske, Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit (§§2 bis 4a) zugelassen.
Dies betrifft nach §7 Abschnitt 1a:
• Angebote der Jugendförderung für Gruppen von höchstens fünf jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren (zzgl. Betreuungsperson)
• Angebote im Freien für Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren (zzgl. Betreuungsperson)
Hier könnt ihr die kompletten FAQ nachlesen:
FAQ_Landesjugendring
Wir möchten euch dringend bitten in euren Stämmen zu überlegen wie ihr mit der Situation umgeht. Wir halten es für sehr vernünftig aktuell noch keine Präsenzangebote anzubieten!
Unsere Gründe dafür sind:
• die Inzidenz-Werte und Infiziertenzahlen steigen seit Tagen weiter an, sodass in manchen Städten wieder ein harter Lockdown droht
• die Impfungen finden nicht in der Größenordnung wie gewünscht statt und sind wiederholt ins Stocken geraten
• das Absichern von Zusammenkünften durch Schnelltests funktioniert aktuell mangels Organisation und fehlender Testmaterialien nicht flächendeckend
Nach den Osterferien werden wir je nach Lage die Situation neu beurteilen und euch eine neue Handlungsempfehlung geben.
Wir hoffen auf eure Mithilfe und euer Verständnis zum Schutz des Allgemeinwohls.
Viele Grüße und Gut Pfad Eure Landesleitung